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15.03.2021
Freistellung von Testung durch Nachweis neutralisierender Antikörper
Freistellung von Testung durch Nachweis neutralisierender Antikörper

Österreich: Derzeit gilt die 4. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung. Zentrale Änderungen sind die Testpflicht für Erbringer von mobilen Gesundheits- und Betreuungsdienstleistungen und Lockerungen bei den Besuchsregeln von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen.
Kann eine ärztliche Bestätigung über eine nicht länger als drei Monate zurückliegende Corona-Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorgelegt werden, muss für einen Zeitraum von drei Monaten kein PCR-Test durchgeführt werden.

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