Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden Inhalt des zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrags. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nur an, wenn er deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Preise und Zahlung

  • (1) Der Kaufpreis ist der zwischen den Parteien vereinbarte Preis, oder, wo eine Vereinbarung nicht im Einzelnen erfolgt ist, der in den zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preislisten des Verkäufers festgelegte Preis. Für den Versand innerhalb Deutschlands gilt folgende Regelung: Für therapeutische Produkte beinhaltet dieser Preis die Transportkosten. Für diagnostische Produkte gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Lieferkonditionen, und zwar ab Lager. Beim Versendungskauf trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Für Lieferungen in alle Länder außerhalb Deutschlands werden die Transportkosten auf Anfrage bereitgestellt. Alle Preise gelten in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  • (2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf eines der umseitig genannten Konten zu erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Ein Skonto/Rabatt wird nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zwischen den Parteien gewährt.
  • (3) Verzugszinsen werden durch den Verkäufer in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  • (4) Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte seitens des Käufers sind ausgeschlossen.
  • (5) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen in Euro zu leisten.

§ 3 Lieferbedingungen

  • (1) Erfüllungsort ist der Sitz des Käufers. Der Transport erfolgt durch und auf Risiko des Verkäufers.
  • (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Käufer auf diesen über.
  • (3) Der Verkäufer ist bemüht, so schnell wie möglich zu liefern. Feste Lieferfristen bestehen jedoch nicht. Sollte dies im Einzelfall dennoch der Fall sein, so ist dem Verkäufer im Fall des Schuldnerverzugs eine Nachfrist von mindestens vier (4) Wochen zu setzen.
  • (4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Verzug geraten ist.
  • (5) Die Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen steht unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen oder anderweitigen außenwirtschaftsrechtlichen Genehmigungen oder Freigaben von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen und embargorechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  • (1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, die Ware ohne Nachfristsetzung und ohne Rücktritt vom Vertrag vom Käufer herauszuverlangen.
  • (2) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und spezifikationsgerecht zu lagern.
  • (3) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Kaufsache im normalen Geschäftsverkehr berechtigt.

§ 5 Schadensersatz

Schadensersatzansprüche des Käufers – egal aus welchem Sach- und Rechtsgrund – sind im Falle leichter und einfacher Fahrlässigkeit des Verkäufers und seiner Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Für mittelbare und zum Zeitpunkt des Vertragsschluss nicht vorhersehbare Schäden haftet der Verkäufer nur, wenn ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften.

§ 6 Gewährleistung und Mängelrüge

  • (1) Der Käufer hat seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachzukommen. Sollten sich trotz größter Aufmerksamkeit seitens des Verkäufers Beanstandungen ergeben, so sind offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Diesbezüglich Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Gefahrübergang.
  • (2) Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird der Verkäufer für die betroffene Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, Ersatzware liefern. Bei einem Fehlschlagen der Nachlieferung hat der Käufer das Recht zur Minderung. Weitergehende Mängelansprüche sind ausgeschlossen.

§ 7 Retouren

Retouren sind grundsätzlich beim Customer Service unter retourenanfrage@medac.de anzukündigen und werden gemäß GDP (Leitlinien für die Gute Vertriebspraxis) bearbeitet.

§ 8 Sonstiges

  • (1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und deutschem internationalen Privatrecht.
  • (2) Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind in Deutsch und Englisch abgefasst. Sollte zwischen beiden Versionen ein Unterschied bestehen, so ist die deutsche Version maßgeblich.
  • (3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg. Der Verkäufer hat das Recht, den Käufer auch an dessen Sitz zu verklagen.
  • (4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
  • (5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine wirksame zu ersetzen, die dem vertraglich gewollten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.